Plurizentrik in Rechtssprache und Rechtsübersetzung: eine ontologische und frame-semantische Perspektive
Résumé
Standardvarietäten einer Sprache werden in Fachsprache und Fachübersetzung insofern untersucht, als einzelne Kulturspezifika erkannt und unterschieden werden (Reinart 2009). Die mehrsprachige Terminologiearbeit verfolgt dabei weiterhin das Ziel, symmetrische Relationen zwischen zielsprachlichen Benennungen und Fachbegriffen aus der Ausgangsfachsprache herzustellen. Rechtssprachen stellen in der Fachsprachenforschung wiederum einen Sonderfall dar (Sandrini 1999; Weisflog 1996): Als wichtige Eigenschaft der juristischen Terminologie wird nämlich die extreme Systemgebundenheit gesehen (De Groot 2002). Dies führt dazu, dass bei einer sogenannten rechtssystemübergreifenden Rechtsübersetzung (Wiesmann 2004) im Vergleich zu anderen Fachgebieten kein einheitliches Bezugssystem der Terminologie existiert, was eine rechtsvergleichende Tätigkeit erforderlich macht (De Groot 2002). Vor diesem Hintergrund kommt der Plurizentrik in der Rechtssprachenforschung eine besondere Rolle zu. Während andere Fachgebiete lediglich einzelne Kulturspezifika aufweisen, besteht die systemgebundene Rechtssprache ausschließlich aus solchen. Die Existenz einer ‚deutschen‘ Rechtssprache muss somit negiert werden, da beispielsweise das österreichische, schweizerische und bundesdeutsche Rechtssystem jeweils ein eigenes ontologisches Bezugssystem der jeweiligen Rechtsterminologie schafft, das unterschiedliche Frames (Wissenssegmente) im Recht auslöst. Dies manifestiert sich vor allem im Konzept der intralingualen Rechtsübersetzung zwischen deutschsprachigen Ländern (Sandrini 1999). Veranschaulicht wird diese Sonderstellung an den Rechtsbegriffen Verfügungsvollstreckung und Totschlag aus dem österreichisch-deutschen Rechtswörterbuch von Muhr/Peinhopf (2015) sowie an den europarechtlichen und bundesdeutschen Begriffen des Arbeitnehmers.
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