Soziale Demokratie, sozialer Rechtsstaat, soziale Homogenität: die Idee des demokratischen Sozialismus bei Hermann Heller
Résumé
Im Mittelpunkt des Beitrags stehen Hermann Hellers Begriffe der „sozialen Demokratie“ und des „sozialen Rechtsstaats“. Dabei wird untersucht, inwiefern sie als Entwürfe für eine demokratischen Sozialismus und zugleich als Lösungsversuche für die Krise der Weimarer Demokratie zu deuten sind. Der liberalen Rechts- und Staatsauffassung mit ihrem formalen Gleichheitsbegriff setzte Heller das Konzept einer sozialen Demokratie entgegen, welche die sozioökonomischen Ungleichheiten berücksichtigen sollte. Dies setzte einen Strukturwandel der Rechtsordnung voraus, für den aus seiner Sicht die Weimarer Verfassung den Weg öffnete. Seinem reformistischen Ansatz entsprechend wollte Heller aber den liberalen Rechtsstaat nicht beseitigen, sondern eher im sozialen Sinne „umbauen“. Damit bot er eine demokratische Lösung zur Krise der parlamentarischen Demokratie an, die für ihn ohne ein Mindestmaß an sozialer Homogenität nicht funktionsfähig war. Die Kontinuität zwischen liberalem Rechtsstaat und sozialer Demokratie kam in dem ab 1929 verwendeten Begriff des „sozialen Rechtsstaats“ noch deutlicher zum Ausdruck. In der Endphase der Weimarer Republik war dieses Bekenntnis zum Rechtsstaat auch eine eminent politische Entscheidung.
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