Rechtssicherheit und Vertrauensschutz im Verwaltungsrecht - Ein Vergleich zwischen deutschem und französischem Recht (II)
Résumé
Der Conseil d’Etat - das Oberste Verwaltungsgericht Frankreichs - hat 2006 das Rechtssicherheitsprinzip anerkannt, schließt aber immer noch aus, das Vertrauensschutzprinzip im innerstaatlichen Recht anzunehmen. Diese ausdrückliche aber vorsichtige selektive Anerkennung war vorhersehbar. Sie bleibt jedoch paradox insofern als unter der Deckung des Rechtssicherheitsprinzips der subjektive, im deutschen Recht bekannte Vertrauensschutzmechanismus implizit angewandt wird.